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Gesetze

Das maßgebliche Gesetz für den Getränkeverpackungsmarkt ist die Verpackungsverordnung. Das umweltpolitische Ziel dieser Verordnung ist die Stabilisierung und Förderung von umweltfreundlichen Getränkeverpackungen. Die Verordnung hat seit ihrer ersten Version aus dem Jahre 1991 eine Reihe von Änderungen erfahren. Die heute gültige fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung wurde am 2. April 2008 vom Bundestag gebilligt und ist zum 1. Januar bzw. 1. April 2009 in Kraft getreten. Eine Leseversion der Verordnung finden Sie hier.

Bei Verbrauchern ist die Verpackungsverordnung vor allem seit dem Jahr 2003 in Erinnerung, als das Pflichtpfand – im Volksmund Dosenpfand genannt – in Kraft trat. Ziel des Pflichtpfandes sollte es sein, die sinkenden Quoten für umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu stützen. Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Die Mehrwegquote ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und scheint sich erst im Jahre 2010 auf einem deutlich niedrigeren Niveau als gesetzlich vorgesehen zu stabilisieren. Die sinkenden Mehrwegquoten führten zudem fast ausschließlich bei mittelständischen Unternehmen zu Einbußen.

Eine Übersicht zum aktuellen Status des Pflichtpfandes gibt es beim Bundesumweltministerium
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pfandpflicht_faq_de_bf.pdf, eine Studie zur Evaluierung der Pfandpflicht hat das Umweltbundesamt 2011 vorgelegt www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3931.pdf